Aktuelles Hygienekonzept

Liebe Clubmitglieder,

Die Infektionsgefahr durch das Corona Virus ist weiterhin gegeben und daher ist der Segelbetrieb nach wie vor mit Auflagen hinsichtlich Sicherheit und Hygiene verbunden.

Zum Schutz aller Mitglieder des SRS hat der Vorstand unter Einbeziehung der Empfehlungen des Bayerischen Seglerverbandes, der 6. Bayerischen Infektionsschutz-maßnahmenverordnung und des Rahmenhygienekonzeptes Sport der bayerischen Staatsregierung nachfolgende Regeln zur Nutzung des Geländes und des Clubhauses beschlossen, die bis aufweiteres gelten und die Version vom 11.5.2020 ersetzen.

Die geltenden gesetzlichen Vorschriften sind einzuhalten.
Es können nur Personen das Clubgelände betreten, die die folgenden Bedingungen erfüllen:
o Aktuell bzw. in den letzten 14 Tagen keine Symptome einer SARS-CoV -Infektion (Husten, Halsweh, Fieber/erhöhte Temperatur ab 38° C, Geruchs- oder Geschmacksstörungen, allgemeines Krankheitsgefühl, Muskelschmerzen).
o Kein Nachweis einer SARS-CoV-Infektion in den letzten 14 Tagen.
o In den letzten 14 Tagen kein Kontakt zu einer Person, die positiv auf SARS-CoV getestet worden ist.
Es ist überall ein Mindestabstand von 1,5m zu Personen einzuhalten, die nicht im eigenen Haushalt leben oder mit denen nicht gemeinsam gesegelt wird.
Gemäß des Rahmenhygienekonzepts Sport ist eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer) einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthaltes zu führen, um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter den Seglern zu ermöglichen. Bitte verwendet hierzu die auf der Terasse ausliegenden Formulare und werft diese in den dort platzierten Briefkasten. Die ausgefüllten Formulare werden nach 1 Monat vernichtet.
Das Clubhaus ist weiter nicht geöffnet, es darf aber für Lehrgänge und Sitzungen mit den gültigen Abstandsregeln genutzt werden.
Die WC-Anlagen im Clubhaus sind geöffnet, dürfen aber stets nur von einer Person (ggf. mit Kind) benutzt werden. Das Umkleiden und Duschen ist dort nicht möglich.
In geschlossenen Räumlichkeiten, insbesondere beim Durchqueren von Eingangsbereichen sowie bei der Nutzung der WC-Anlagen besteht Maskenpflicht.
Bei der Stegbenutzung gilt Vorrang für Personen, dieden Steg in Richtung Ufer verlassen. Entgegenkommende Personen sollen auf die Seitenstege ausweichen oder am Ufer warten. Es ist möglich, sich auf die Stege zu setzen. Auch hier ist der Mindestabstand einzuhalten.
Kranbenutzung: Die Einhaltung der Abstandsregeln ist selbstverständlich. Beim erstmaligen Einkranen von Bojenliegern ist eine vorherige Terminabsprache mit dem Hafenwart (0160/5504359) zwingend.

Wir bitten nachdrücklich um Beachtung dieser Regeln und wünschen eine gute Segelsaison 2020!

Mit sportlichen Grüßen

 

Eure Vorstandschaft

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