Hygienekonzept SRS

Liebe Clubmitglieder,

Die gute Botschaft voran: Nach Verordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege ist die individuelle Ausübung des Segel- und Rudersports wieder möglich. Das Verantwortungsbewusstsein der Clubmitglieder in dieser besonderen Zeit gebietet es jedoch, alles zu tun, um sich und die Anderen zu schützen! Überdies müssen die gesetzlichen Vorgaben strikt eingehalten werden

Da zunächst die Steganlage eingebracht werden muß, kann der Sportbetrieb im SRS erst am Montag, den 18.05.2020, beginnen. Bis dahin muß das Vereinsgelände weiterhin geschlossen bleiben und es dürfen bis dahin auch keine Bootsarbeiten erfolgen oder Boote gebracht werden.

Auch nach diesem Zeitpunkt gilt: Gesunder Menschenverstand und Solidarität zusammen mit der Beachtung nachfolgend aufgeführter Grundsätze sind der Schlüssel zur Infektionsfreiheit in unserem Club:

  • Der Besuch des Clubgeländes ist ausnahmslos für Personen untersagt, die Symptome einer Grippe- oder Erkältungskrankheit haben oder in deren nahem persönlichen Umfeld solche Symptome vorliegen.
  • Segeln ist nur für Einzelpersonen oder mit Personen der Hausgemeinschaften zuzüglich einer weiteren Person gestattet.
  • Das Clubgelände darf nur betreten werden, um zum Schiff zu gelangen, es für das Segeln bzw. Rudern vorzubereiten und notwendige Ausrüstung zum Schiff zu bringen; Lagerräume für Segel und Ausrüstung (Zelt) dürfen betreten werden, um Ausrüstung zu entnehmen und zurückzustellen.
  • Deshalb ist für beaufsichtigungspflichtige Kinder das Segeln auf eigenen Booten (Optis) leider noch nicht möglich.
  • Das Tragen von MN-Maske ist auf dem gesamten Clubgelände Pflicht.
  • Das Abstandsgebot von 1,5 m gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist einzuhalten.
  • Gruppenbildung auf dem Clubgelände ist zu vermeiden. Training in Gruppen ist nicht möglich.
  • Die allgemeinen Hygienemaßnahmen (Hände waschen/desinfizieren) sind ausnahmslos einzuhalten.
  • Der Aufenthalt auf dem Clubgelände ist auf die Dauer der Sportausübung beschränkt. Die Benutzung insbesondere der Terasse und Stege zum Verweilen ist nicht erlaubt. Ein gesellschaftliches Vereinsleben jeglicher Art ist bis auf weiteres leider nicht möglich, auch der nette Plausch zwischendurch muss unterbleiben.
  • Das Clubhaus ist gesperrt. Einzig die WC-Anlagen im Clubhaus sind geöffnet und dürfen stets nur von einer Person (ggf. mit Kind) benutzt werden. Das Umkleiden und Duschen ist dort nicht möglich.
  • Die Stegbenutzung ist nur für den Weg zum Boot und zurück gestattet. Hier gilt Vorrang für Personen, die den Steg in Richtung Ufer verlassen. Entgegenkommende Personen sollen auf die Seitenstege ausweichen oder am Ufer warten. Auch das Baden vom Clubgelände aus ist nicht erlaubt.
  • Kranbenutzung: Die Einhaltung der Abstandsregeln und Tragen der MN-Maske ist selbstverständlich. Beim erstmaligen Einkranen von Bojenliegern ist eine vorherige Terminabsprache mit dem Hafenwart (0160/5504359) zwingend.
  • Beim Einkranen von Bojenliegern dürfen (neben Booten die sich unmittelbar in Vor- oder Nachbereitung für das Training befinden) max. gleichzeitig drei Boote auf das Gelände verbracht und aufgeriggt werden sowie entsprechend Trailer abgeholt werden. Davon darf ein Boot sich im Bereich der Krananlage aufhalten, ein Boot im Bereich der Jollenliegeplätze und ein Boot auf dem Parkplatz. Der Hafenmeister wird die Termine entsprechend koordinieren.

Wir danken im Namen aller Mitglieder für die Beachtung dieser Regeln wünschen einen guten Auftakt in der Segelsaison 2020!

Mit sportlichen Grüßen

Eure Vorstandschaft

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