Hygienekonzept zur Jahreshauptversammlung am 14.08.2020

  • Es können nur Personen teilnehmen, die die folgenden Bedingungen erfüllen:
    • Aktuell bzw. in den letzten 14 Tagen keine Symptome einer SARS-CoV -Infektion (Husten, Halsweh, Fieber/erhöhte Temperatur ab 38° C, Geruchs- oder Geschmacksstörungen, allgemeines Krankheitsgefühl, Muskelschmerzen)
    • Kein Nachweis einer SARS-CoV-Infektion in den letzten 14 Tagen
    • In den letzten 14 Tagen kein Kontakt zu einer Person, die positiv auf SARS-CoV getestet worden ist
  • Während der gesamten Veranstaltung besteht Maskenpflicht außer bei eigenen Redebeiträgen
  • Die Teilnehmer werden am Eingang registriert. Beim Warten zum Einlass wird auf 1,5 m Abstand zwischen den Besuchern geachtet
  • Die Tische im Clubraum werden entfernt. Die Sitzgelegenheiten werden so platziert, dass ein ausreichender Abstand zwischen den Besuchern eingehalten werden kann
  • Teilnehmer, die im Clubraum keine Sitzmöglichkeit finden, müssen auf der Terasse Platz nehmen
  • Es wird für eine gute Durchlüftung durch Öffnen der Terassentüre gesorgt
  • Für das Ausfüllen der Wahlzettel erhält jeder Teilnehmer einen separaten Kugelschreiber
  • Die Wahlzettel werden ausgeteilt und wieder eingesammelt, ohne daß die Teilnehmer zu einer Wahlurne gehen müssen
  • Die Toiletten sind geöffnet und dürfen zeitgleich nur von jeweils einer Person benutzt werden

 

Der Vorstand

 

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