Hygienekonzept des SRS – Stand 10.10.2021

Es können nur Personen das Clubgelände betreten, die die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Keine Symptome einer SARS-CoV-Infektion (Atemwegsbeschwerden jeglicher Schwere wie Husten oder Halsweh, Fieber/erhöhte Körpertemperatur, Geruchs- oder Geschmacksstörungen, allgemeines Krankheitsgefühl, Muskelschmerzen).
  • Kein Nachweis einer SARS-CoV-Infektion in den letzten 14 Tagen.
  • Kein Vorliegen einer Quarantäne-Verpflichtung.

Die Innenräume einschließlich des Clubraums und der Umkleiden sind zugänglich.

In den Innenbereichen besteht die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes.

Maskenpflicht besteht nicht am festen Sitz- oder Stehplatz soweit zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen gewahrt wird

Bei Veranstaltungen, bei denen 2G oder 3G+ gilt (mit Kontrolle und Dokumentation), sind die Maskenpflicht in Innenräumen und das Gebot des Mindestabstands aufgehoben. Kinder unter 12 Jahren haben auch bei 2G Zutritt unabhängig von ihrem Impfstatus. Schülerinnen und Schüler ab 12 haben auch bei freiwilligem 3G+ Zutritt unabhängig von ihrem persönlichen Impfstatus, nicht jedoch bei 2G.

Die Vorstandschaft

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