| Ausschreibung: | Ansegeln 2010 am Donnerstag, den 1. Mai 2010 |
| Veranstalter: | Segler- und Ruderclub Simssee e.V., Rosenheim |
| Wettfahrten: | Start am 1. Mai 2010, 13 Uhr. Eine Wettfahrt ist vorgesehen. |
| Meldestelle: | Christian Staufner, Mitterfeldstr. 31, 83071 Stephanskirchen Telefon: 08036/2053, Fax 08036/4609 ... oder gleich melden per Meldeformular |
| Meldegeld: | Kein Meldegeld für SRS-Mitglieder, für Auswärtige 10,-- Euro, 5;-- Euro für jedes Besatzungsmitglied |
| Meldeschluss: | 27. April 2010. Der Aufschag für Nachmeldungen beträgt 10,-- EUR, auch für SRS-Mitglieder!! |
| Teilnahmeberechtigung: | Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder des SRS und Gäste. |
| Wertung: |
Wertung nach Yardstickzahlen entsprechend den Regeln des SRS-Yardstick-Ausschusses. Die Yardstickpunkte werden nach jeder Wettfahrt in DSV-Punkte nach Low-Point-System umgerechnet und der Sieger nach diesem Punktesystem ermittelt.Gesegelt wird nach den ISAF-WR neueste Ausgabe, den Zusatzbestimmungen des DSV, den Klassenvorschriften, den Segelanweisungen des SRS, den Bestimmungen des SRS-Yardstick-Ausschusses, die vor Wettfahrtbeginn am schwarzen Brett bekannt gegeben werden. Zeitweise Ruderführung durch ein anderes Besatzungsmitglied während der Wettfahrt ist unzulässig. Änderungen und Ergänzungen der Segelanweisungen durch die Wettfahrtleitung sind durch Aushang am Schwarzen Brett verbindlich. |
| Werbung: | Entsprechend den Richtlinien der WR, Regel A4 Kategorie B zugelassen. |
| Start und Ziel: | Start- und Zielschiff des SRS. |
| Mitteilungen: | Aushänge am Schwarzen Brett sind bindend. |
| Veranstaltungen: | Nach Wettfahrtsschluss Seglerhock mit Brotzeit und Freibier. |
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Verantwortliche Führung eines Bootes: |
In Ergänzung zu den WR Regel 46- muss bei Regatten der für die Führung eines Bootes Verantwortliche entweder einen gültigen DSV-Führerschein, Jüngstensegelschein, Sportsegelschein oder einen für das Fahrtgebiet vorgeschriebenen oder empfohlenen amtlichen, auch vom DSV im Auftrage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ausgestellten und gültigen Führerschein besitzen. Von ausländischen Teilnehmern wird der entsprechende, in ihrem Landesverband gültige Befähigungsnachweis gefordert. Für jedes Boot muss eine Haftpflichtversicherung für Regatten vorhanden sein. Der Nachweis ist auf Verlangen dem durchführenden Verein vorzulegen |
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Haftungsausschluss, Haftungsbegrenzung, Unterwerfungsklausel: Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich.Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. |
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