Ausschreibung Kielzugvogel-Simssee-Kanne

Ausschreibung: Für Kielzugvogel-Simssee-Kanne am 19. und 20. Juni 2010 auf dem Simssee
Ausgeschrieben: Für Kielzugvogel, RR Wertungsfaktor 1,18
Wettfahrten: 1. Start am 19. Juni 2009, 13 Uhr. Drei  Wettfahrten sind vorgesehen
Wertung: Nach Low-Point-System, WR
Die Kielzugvogel-Simssee-Kanne zählt als 2. Lauf des Fritz Stark Gedächtnispreises 2010
Meldestelle: Christian Staufner, Mitterfeldstr. 31, 83071 Stephanskirchen
Telefon: 08036/2053, Fax 08036/4609
... oder gleich melden per Meldeformular
Meldegeld: 40,-- Euro, zahlbar auf Konto 102533 bei der Sparkasse Rosenheim
(BLZ 711 500 00) oder vor dem ersten Start
Meldeschluss:

15. Juni 2010 (Datum des Poststempels)
Der Aufschlag für Nachmeldungen beträgt 10,- Euro

Preise: Punktpreise für das erste Drittel.
Mannschaftspreis für die drei punktbesten Mannschaften eines Vereins.
Sonderpreis für die beste gemischte Mannschaft.
Erinnerungspreise für alle Teilnehmer.
Simssee-Kanne für den punktbesten KZV, 2006 neu gegeben von Bernd Schiffer-Heidenreich als Wanderpreis:
Anrechte:
1989 Grahl/Grahl WSG
1990 Grünbauer/Drum, SCP
1991 Hiergeist/Hiergeist, WSC
1992 Kujan/Küpfer SVW
1993 Jaeger/Jaeger, SVW
1994 nicht vergeben
1995 Jaeger/Schiebel, SVW
1996 Bösl/Steinberger SCW
1997 nicht vergeben
1998 Kujahn/Stark SVW
1999 nicht vergeben


2000 Malki/Malki S
2001 Dechant/Schiessel,YCSS/SCUT
2002 Stohl/Stohl SVW
2003 Dieterich/Dieterich SKBUE
2004 Dieterich/Dieterich SKBUE
2005 Dieterich/Dieterich SKBUE
2006 Burmeier/Schmidt  MBB-SG
2007 Jaeger/Fuchs SVW/SCSTS
2008 Hiergeist/Hiergeist WSC/WSC
2009 Bösl/Saller SCW
Segelbestimmungen: Gesegelt wird nach den ISAF-WR neueste Ausgabe, den Zusatzbestimmun­gen des DSV, den Klassenvorschriften und den Segelanweisungen des SRS.                                                   Änderungen und Ergänzungen der Segelanweisungen durch die Wettfahrtleitung sind durch Aushang am Schwarzen Brett verbindlich.
Werbung: Entsprechend den Richtlinien der WR, Regel A4 Kategorie B zugelassen.
Start und Ziel: Start- und Zielschiff des SRS
Kursplan: Kursplan, Segelanweisungen sowie Programm und Teilnehmerlisten werden ca. eine Stunde vor dem ersten Start ausgegeben.
Mitteilungen: Am Schwarzen Brett sind bindend.
Veranstaltungen: Am Samstag nach den Wettfahrten Seglerhock mit Brotzeit und Freibier auf dem Clubgelände. Das Clubhaus ist während der beiden Wettfahrttage bewirtschaftet.
Bootsliegeplatz: Auf dem Clubgelände des SRS bei Baierbach am Simssee. Ab dem Bahnübergang in Stephanskirchen weisen an den Kreuzungen SRS-Schilder den Weg zum Vereinsgelände.
Quartierwünsche:

Verkehrsverein Simssee, 83071 Stephanskirchen, Tel.08036 / 615
Boadwirt, Leonhardspfunzen, Tel. 08031/27430
Gasthof zur Post, Prutting, Tel.08036 / 676, Fax 08036/27312      
Gasthof Schmidmayer, Schwabering, Tel.  08053/9353
Gasthof Hirzinger, Söllhuben, Tel.08036 / 1266, Fax 08036/4336
Huberhof, Baierbach,  Tel.08036 / 9082550
Weinbergnest beim Gocklwirt, Tel. 08036/2559
Wirt von Persdorf, Tel. 08036/307330/ Fax 08036/3073333
Abstellmöglichkeit für Wohnmobile  am SRS-Gelände soweit verfügbar,

Wohnwagen/Wohnmobilstandplatz bitte anmelden
Verantwortliche
Führung eines Bootes:
In Ergänzung zu den WR -Regel 46- muss bei Regatten der für die Führung eines Bootes Verantwortliche entweder einen gültigen DSV‑Führerschein, Jüngstensegelschein, Sportsegelschein oder einen für das Fahrtgebiet vorgeschriebenen oder empfohlenen amtlichen, auch vom DSV im Auftrage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ausgestellten und gültigen Führerschein besitzen. Von ausländischen Teilnehmern wird der entsprechende, in ihrem Landesverband gültige Befähigungsnachweis gefordert.
Für jedes Boot muss eine Haftpflichtversicherung für Regatten vorhanden sein. Der Nachweis ist auf Verlangen dem durchführenden Verein vorzulegen.

Haftungsausschluss, Haftungsbegrenzung, Unterwerfungsklausel:

Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich.
Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.
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